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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

 

1.      eine überplanmäßige Ausgabe für Planungsleistungen in der Haushaltsstelle 6157.002.9400 in Höhe von 551.000,00 € (Parkhaus mit Brücke),

2.      eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6157.6420 in Höhe von 159.600,00 € (Mehrwertsteuer der Gesamtmaßnahme Parkhaus mit Brücke wegen Vorsteuerabzug),

3.      eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6157.000.9400 in Höhe von 68.000,00 € (juristische Begleitung).

                  

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ja

 

Deckungsquelle:

Mehreinnahmen in HHSt 6157.002.3610 (619.000,00 € = Fördermittel für Parkhaus mit Brücke)

Mehreinnahmen in HHSt 6157.1591 (159.600,00 € = Erstattung Mehrwertsteuer vom Finanzamt)

 

Haushaltsstelle

Ist alt

neu

6157.002.9400 (üpl. Ausgabe)

289.400,00 €

               840.400,00 €

6157.000.9400 (apl. Ausgabe)

-

                 68.000,00 €

6157.002.3610 (Einnahme)

-

               619.000,00 €

6157.6420 (apl. Ausgabe VwHH)

-

               159.600,00 €

6157.1591 (Einnahme VwHH)

-

               159.600,00 €

                   

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Über-/Außerplanmäßige Ausgabe für das Vorhaben 2 Ortsentwicklung Schierke 

                

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Mit Beschluss Nr. 29/2012 hat sich der Stadtrat dazu bekannt, den Neubau eines Parkhauses an der Sandbrinkstraße im Bereich des künftigen „Winterbergtores“ inklusive dem Neubau einer Brücke für den Fußgänger- und Fahrradverkehr zu realisieren.

Der Beschluss ist untrennbar mit der Inaussichtstellung von GA- und EFRE-Fördermitteln durch das Land Sachsen-Anhalt verbunden. Der Stadtrat wurde bereits über den damit gleichsam verbundenen sehr engen Zeitrahmen informiert. Der Zuwendungsantrag wurde bereits fristgerecht gestellt

(vgl. Hauptausschuss-Beschluss Nr. 25/2012/ überplanmäßige Ausgabe für Planungsleistungen Phasen 2 und 3).

 

zu 1.

Nunmehr sind so schnell als möglich die weiteren erforderlichen Planungsaufträge zu erteilen. Entsprechend dem Finanzierungsplan für die Ortsentwicklung Schierke sind Finanzmittel für das Vorhaben 2 bisher erst ab dem Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Der Fördermittelgeber hat bereits jetzt angemahnt, dass die Maßnahme baulich und finanztechnisch spätestens bis zum 30.06.2014 abzuschließen ist. Daher ist als Baubeginn zwangsläufig spätestens das Frühjahr 2013 ins Auge zu fassen. Der Beginn der Projektausschreibung noch im Jahr 2012 ist daher unerlässlich.

 

zu 2.

Da das Parkhaus in seiner späteren Nutzung einnahmeorientiert sein wird, ist im Hinblick auf die Mehrwertsteuer ein Vorsteuerabzug beim Finanzamt möglich, d. h. die Stadt erhält alle verausgabten Mehrwertsteuerbeträge vom Finanzamt zurück. Die Beträge sind jeweils im Verwaltungshaushalt zu buchen.

 

zu 3.

Auf Grund des Kostenumfangs des Bauvorhabens sind dabei ein europaweites VOF- sowie VOB-Verfahren durchzuführen. Solche Verfahren sind eine enorme vergaberechtliche Herausforderung und beinhalten naturgemäß eine Reihe von verfahrensrechtlichen Risiken. Insbesondere der damit verbundene mögliche Zeitverlust kann in diesem Falle zum Totalverlust der Gesamtmaßnahme führen. Daher ist es dringend angeraten, das Vergabeverfahren von einem spezialisierten Fachanwalt begleiten zu lassen. Durch bereits durchgeführte Vorgespräche konnte hierfür die Wirtschaftskanzlei Leinenbach aus Magdeburg gewonnen werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister.

                  

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