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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46401.7180

- Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft - in Höhe von 222.600,00 €.       

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Gesamtkosten der Maßnahme:

HHST

Plan

Mehrbedarf

Gesamt

46401.7180

1.200.000,00 €

222.600,00 €.

1.422.600,00 €

 

Deckung der Mehrausgabe:

HHST

Plan

Sollstellung

Mehreinnahmen

46401.1720

   809.000,00 €

   856.600,00 €

  47.600,00 €

  8170.2100

2.609.000,00 €

2.784.000,00 €

175.000,00 €

 

 

 

222.600,00 €

            

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Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46401.7180 – Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft            

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Die Mehrausgaben entstehen im Rahmen der Betriebskostenerstattungen an Träger von Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetztes LSA im Haushaltsjahr 2012.

 

Die Haushaltsplanaufstellung basierte auf den Informationen, die dem Fachamt bis zum 14.09.2011 vorlagen.

 

Die damals bekannten Anträge fanden wertmäßigen Eingang in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfes für das zurzeit laufende Haushaltsjahr.

Aktuell liegen dem Fachamt weitere Anträge vor, die nachstehende Mehrausgaben zur Folge haben:

 

- Einrichtungen der Lebenshilfe mit

70.000,00 €

- Waldorfkindergarten mit

77.000,00 €

und Nachzahlungen gegenüber freien Trägern aus dem Jahr 2011

75.600,00 €

 

222.600,00

Die erhöhte Zuweisung für den Waldorfkindergarten wird durch die Betriebserlaubnis für diese Einrichtung hervorgerufen, die eine Erhöhung der zu betreuenden Kindern zur Folge hat.

 

Der Mehrbedarf für die Einrichtungen der Lebenshilfe in Höhe von 70.000,00 € ist einem höheren Bedarf für das laufende Jahr geschuldet.

 

Zur Deckung der Mehrausgaben werden Mehreinahmen im Sachkonto 1720 herangezogen. Diese entstanden durch die Zuweisung des Landes, ausgereicht über den Landkreis, auf der Grundlage des § 11, Abs. 8 des Kinderförderungsgesetzes LSA.

 

Bei der Haushaltsplanaufstellung muss das Fachamt auf eigene sorgfältige Schätzung zurückgreifen, die dadurch abweichen können.

 

Die Mehreinnahme aus dem Unterabschnitt 8170 ergibt sich aus der Gewinnabführung des stadteigenen Energieversorgers aus dem Wirtschaftsjahr 2011, die dem Aufsichtsrat im März 2012 vorgelegt worden ist.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

             

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