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Beratungsfolge

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Der Hauptausschuss beschließt, dass für die Erstellung von Planungsunterlagen, die zur Beantragung von Fördermitteln für die Ortsentwicklung Schierke erforderlich sind, zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 39.400,00 € aus der HHst 6157.002.9400 zur Verfügung gestellt werden.

                          

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Ja, Deckungsquelle ist die HHst 7921.3630, Mehreinnahmen in Höhe von 39.400,00 €.

                          

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Überplanmäßige Ausgabe für Planungsaufträge zur Ortsentwicklung Schierke

                          

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Im Ergebnis der Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium Land Sachsen-Anhalt und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur weiteren Entwicklungsstrategie für den Ortsteil Schierke wurden Fördermittel für die weitere infrastrukturelle Entwicklung in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Anträge müssen jedoch kurzfristig, bis 15.05.2012 gestellt werden und zwar untersetzt mit entsprechenden Planungsunterlagen (Objekt- und Tragwerksplanung).

 

Dies betrifft              a) Parkhaus an der Sandbrinkstraße

                            b) Fuß- und Radwegbrücke als Verbindung von Ortslage und Parkhaus

 

Die Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen ist somit unverzüglich zu beauftragen. Den Planungsbüros wurde der bestehende Zeitdruck bereits erörtert. Es bestehen mündliche Terminzusagen.

 

Bestandteil des Förderantrages und Grundlage der damit verbundenen baufachlichen Prüfung des Antrages ist die sogenannte Phase Entwurfsplanung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aufträge diesbezüglich können freihändig (ohne öffentliche Ausschreibungsverfahren) bis zur Schwellengrenze von 238.000,00 € vergeben werden. Die zu vereinbarenden Kosten belaufen sich für das Parkhaus auf 223.400,00 € sowie für das Brückenbauwerk auf 66.000,00 €. Der Planungsauftrag zur Entwurfsplanung des Parkhauses soll an eine ARGE aus den Büros Weininger & Hofmann/Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG vergeben werden, die bereits vielfältige Referenzen in der Parkhausplanung vorweisen können. Der Planungsauftrag für die Brücke soll an die Wernigeröder Ingenieurgesellschaft mbH erteilt werden.

 

 

Nach erfolgter Bewilligung des Förderantrages sind die weiterführenden Planungsleistungen europaweit als Verfahren der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF-Verfahren) öffentlich auszuschreiben.

 

Insgesamt sind Planungsmittel von 289.400,00 € erforderlich, demgegenüber stehen lediglich HH-Mittel von 250.000,00 €, so dass Mehrausgaben von 39.400,00 € erforderlich werden.

 

Die Planungsleistungen werden aus der HHst 6157.002.9400 (VMHH), hier 250.000,00 € finanziert. Als Deckungsquelle für darüber hinausgehend erforderliche 39.400,00 € dienen Mehreinnahmen in der HHst 7921.3630 (Gewerbe- und Industriegebiet Smatvelde).

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

                          

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