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Beratungsfolge

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1.      Für den im Vorentwurf vom 15.02.2012 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Allgemeines Wohngebiet aufgestellt.

 

2.      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

                     

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keine  

         

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Bebauungsplan Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“

hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

                

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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Grundstückseigentümer sind an die Stadt mit dem Wunsch herangetreten, auf Ihren Grundstücken Einfamilienhäuser errichten zu wollen.

Die medientechnische Erschließung der beiden Baugrundstücke soll über einen Privatstich von der Benzingeröder Chaussee erfolgen. Lediglich für das südliche Baugrundstück erfolgt die Zufahrt über die unbefestigte Straße An der Tongrube.


Im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung soll abgeklärt werden, inwieweit deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden. Ebenfalls gilt es den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad für die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abzuklären.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister      

 

Anlage

- Vorentwurf Planzeichnung +

  Textliche Festsetzung vom 15.02.2012

- Vorentwurf Begründung vom 15.02.2012

  mit Umweltbericht

 

        

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