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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme und „Großer Graben“.

      

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Gesamtkosten der Maßnahme:

Die Ausgaben der Stadt Wernigerode für die Gewässerunterhaltung durch beide Verbände betragen ca. 135.000,00 € im Jahr (HHST 6900 7130).

 

Die Einnahmen der Stadt Wernigerode durch die Umlagesatzung betragen 70.000,00 € im Jahr

(HHST 6900 1610   50.000,00 €  und HHST 6900 1670   20.000,00 €).

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Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben

     

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Durch die Novellierung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben die Unterhaltungsverbände die Verbandsbeiträge nicht allein aus den Gemarkungsflächen ihrer Verbandsmitglieder als Flächenbeitrag zu ermitteln, sondern ab 2010 auch einen Erschwernisbeitrag zu erheben, der aus den Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden resultiert.

Die Städte und Gemeinden haben als Verbandsmitglieder der Unterhaltungsverbände laut Wassergesetz LSA die Möglichkeit, die an die Unterhaltungsverbände geleisteten Verbandsbeiträge über Satzung auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Gemarkungsgebiet umzulegen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister      

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