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Bau- und Umweltausschuss:

8 Ja, einstimmig

 

Herr Kramer erklärt, dass es eine rechtliche Vorgabe ist, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ergänzen, bevor der Bebauungsplan zum Nesseltal beschlossen wird.

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Beschluss

Beschluss

  1. Die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs zu der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 20.10.2022 wird mit der Kurzbegründung in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planvorentwurf gegeben. Sie werden zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

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Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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