Friday, 30.07.2010,  08:24

Ehe Wernigerode und Schierke beschlossen

Eingemeindung
Bildunterschrift: Eingemeindung

 

Ehe Wernigerode und Schierke beschlossen - historische Unterschriftsleistung in Drei-Annen-Hohne.



Es ist vollbracht. In Drei-Annen-Hohne, wo die Gemarkungsgrenzen von Schierke und Wernigerode aufeinandertreffen wurde am 13. Januar der historische Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung Schierkes nach Wernigerode beschlossen.

"Ich freue mich auf unsere gemeinsame Entwicklung. Schierke stellt für die Stadt Wernigerode, insbesondere unter touristischen Gesichtspunkten eine enorme Bereicherung dar. Nun wird es unsere Gemeinsame Aufgabe sein, den vorliegenden Vertrag mit Leben zu erfüllen und vorhandene Potentiale zu nutzen," so Oberbürgermeister Peter Gaffert. "Vorrangige Aufgabe wird es in den nächsten Jahren sein die touristische Infrastruktur zu verbessern und unter Federführung der Wernigerode Tourismus GmbH den künftigen Ortsteil Schierke intensiver zu vermarkten. Hier ist natürlich auch der Ideenreichtum und das Engagement der Schierker Bürgerinnen und Bürger gefragt."

Die Verhandlungen zur Eingemeindung laufen seit fast einem Jahr. Bereits im März 2008 hatten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schierke sich für eine Eingliederung ihres Ortes in die Stadt Wernigerode per Bürgerentscheid ausgesprochen. Daraufhin erfolgte in monatelangen intensiven Beratungen die Erarbeitung der Gebietsänderungsvereinbarung, die dann Mitte Dezember 2008 sowohl vom Gemeinderat Schierke als auch vom Stadtrat der Stadt Wernigerode zugestimmt wurde.

Eingemeindungsvertragsunterzeichnung

Oberbürgermeister Peter Gaffert und Schierkes Bürgermeister Jochen Ermisch
unterzeichnen  die Gebietsänderungsvereinbarung.



Während der Vertragsunterzeichnung, die im Beisein des Wernigeröder Stadtrates und des Gemeinderates Schierke stattfand wurde auch intensiv über die bevorstehenden Wahlen gesprochen. Wenn die Genehmigungsbehörden Landkreis Harz und Innenministerium Sachsen-Anhalt den Eingemeindungsvertrag zügig genehmigen, ist eine Mitwahl der Einwohnerinnen und Einwohner Schierkes gesichert. "Ich würde mich freuen, wenn die Genehmigungen so pünktlich vorliegen, dass dieses demokratische Recht auch von den Schierkern genutzt werden kann. Dies wäre auch für das Zusammenwachsen positiv", so Oberbürgermeister Peter Gaffert.

Neben Schierke strebt auch die Gemeinde Reddeber eine Eingemeindung nach Wernigerode an. Der grundsätzliche Bürgerentscheid dazu hat am 11. Januar 2008 stattgefunden.

Hintergrundinformationen zum Vertragswerk:

Im Vertragswerk sind die wesentlichen Punkte des zukünftigen gemeinsamen Weges von Wernigerode und Schierke festgelegt.

Die Einwohner der Gemeinde Schierke werden künftig im Verhältnis zur Stadt Wernigerode die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Einwohner von Wernigerode haben.
Die althergebrachte Gemeindebezeichnung Schierke gilt als Ortsteilbezeichnung weiter. Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des Ortsteiles "Schierke", darunter die Worte "Stadt Wernigerode" und folgend "Landkreis Harz" stehen werden.

Der Ortsteil und die Vereine in dem nunmehrigen Ortsteil dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiter führen

Für die eingegliederte Gemeinde Schierke wird die Ortschaftsverfassung entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt eingeführt. Bis zur Neuwahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der Gemeinde Schierke die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr.

Der Ortschaftsrat hat ein allgemeines Befassungsrecht sowie ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Schierke betreffen. Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die Schierke betreffen, zu hören. Wichtige Angelegenheiten sind insbesondere die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Schierke betreffenden Angelegenheiten, die Bestimmung und wesentliche Änderung der Zuständigkeiten sowie die Aufhebung der örtlichen Verwaltung in der Ortschaft, die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen und Maßnahmen nach Baugesetzbuch, die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Ortsrecht.
Darüber hinaus wird für die Ortschaft Schierke unter Berücksichtigung des Haushaltsrechtes bis zum 31.12.2010 je eine Haushaltsstelle eingerichtet für folgende Ausgaben: 200 € für Ehrungen von Jubilaren ab mindestens 70 Jahren und 3.500 € zur Unterstützung der Schierker Vereine.

Ab dem 01.01.2011 kann der Ortsbürgermeister von Schierke wie andere Ortsbürgermeister unter gleichen Voraussetzungen auf den Verfügungsfonds des Oberbürgermeisters zurückgreifen; die Schierker Vereine profitieren sodann von der für Wernigerode und die Ortsteile beschlossenen Vereinsförderung. Die Stadt Wernigerode verpflichtet sich, den Charakter und das örtliche Brauchtum der Gemeinde Schierke zu erhalten

Die Stadt Wernigerode unterstützt grundsätzlich die Betreuung von Kindern in Schierke. Die Beschulung der Schierker Kinder soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf Wunsch der Eltern in Elbingerode oder Wernigerode erfolgen oder ggf. in einer wiedereröffneten Grundschule in Schierke.

Die Stadt Wernigerode wird in Abstimmung mit der Wernigerode Tourismus GmbH unter Prüfung bestehender Konzepte ein finanziell tragbares Gesamtkonzept zur schrittweisen (touristischen) Förderung Schierkes erstellen. Hierzu kommen unter anderem in Frage:
- Eisstadion
- Rennschlittenbahn
- Erschließung Tourismusgebiet Winterberg entsprechend dem Konzept Schierke 2000
- Bau eines Feuerwehrgerätehauses
- Umbau Grundschule zur Kindertagesstätte

Weitere Baumaßnahmen und Investitionen werden durch den Stadtrat in den folgenden Haushaltssatzungen festgelegt.

Des Weiteren sind im Vertragswerk Vereinbarungen zur Übernahme der gemeindeeigenen Betriebe und Einrichtungen, des Personals sowie zur Gewährung des Brandschutzes getroffen. Außerdem tritt die Stadt Wernigerode zum Zeitpunkt der Eingliederung die Rechtsnachfolge für die Gemeinde Schierke an. Sie tritt insbesondere in die Zweckverbände, Verbände und Vereinigungen, denen die Gemeinde Schierke angehört sowie in die von ihr abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein und übernimmt deren Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Geschäftsanteile der Gemeinde Schierke an Kapitalgesellschaften gehen ebenfalls auf die Stadt Wernigerode über.
Bis zum 31.12.09 erfolgt eine Fortführung der Verwaltung durch die Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz.


Stadt Wernigerode
Büro des Oberbürgermeisters - Pressestelle
Angelika Hüber
Marktplatz 1
38855 Wernigerode
Tel. 03943.654.105
Fax. 03943.654.870
EMail: ahueber@stadt-wernigerode.de
Web: www.wernigerode.de

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