Am Sonnabend, 18.September 2010, um 09.00 Uhr findet die nächste Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt statt.
Prüfungsort im Landkreis Harz sind die Berufsbildende Schulen "Geschwister Scholl" in Halberstadt, OT Langenstein.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim:
Landkreis Harz,
Untere Fischereibehörde,
Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halberstadt
erhältlich und müssen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde eingehen.
Internet: www.kreis-hz.de
Landesportal Sachsen-Anhalt: www.sachsen-anhalt.de
Sollte dieses nicht der Fall sein, ist die Zulassung zur Fischerprüfung zu versagen.
Die Gebühren betragen für die Jugendfischer-/Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro und für die Fischerprüfung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 56 Euro.
Die Gebühren sind bei der Unteren Fischereibehörde einzuzahlen bzw. werden sie mittels Kostenfestsetzungsbescheid nach Antragstellung erhoben.
Für die Zulassung zur Fischerprüfung ist entsprechend der Prüfungsordnung ein Nachweis über die Teilnahme am Pflichtlehrgang zur Vorbereitung erforderlich.
Lehrgänge werden von den Anglerverbänden durchgeführt. (Petrahn)
(Stand: 01.07.2010)
Informationen:
Landkreis Harz
Kreisverwaltung
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-0
Fax 03941 5970-43 33
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