Donnerstag, 09.09.2010,  02:39

Kostenfrei mobil mit dem Harzer Urlaubs-Ticket

Harzer Urlaubs Ticket
Bildunterschrift: Harzer Urlaubs Ticket



HATIX macht mobil – dieses besondere Angebot können Sie bei Ihrem Urlaub im Harz kostenfrei nutzen. Das Harzer Urlaubs-Ticket ermöglicht Ihnen freie Fahrt auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz.

Wie können Sie HATIX nutzen?

Sie erhalten einen Meldeschein mit Anmeldung bei Ihrem Gastgeber in einem der teilnehmenden Urlaubsorte. Dieser ist mit dem einheitlichen Logo HATIX gekennzeichnet und gilt als Harzer Urlaubs-Ticket. Der Meldeschein ist auszufüllen und berechtigt den Inhaber und weitere aufgeführte Personen zur kostenfreien Fahrt im eingetragenen Geltungszeitraum.

In Wernigerode/Schierke gilt die als Harzer Urlaubs-Ticket gekennzeichnete Innenseite des Wernigerode-Tickets als Fahrschein. Dieser muss gemeinsam mit dem Durchdruck des ausgefüllten Meldescheines bei Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs gezeigt werden.

HATIX ist gültig auf allen Linien der Harzer Verkehrsbetriebe, Q-Bus, Halberstädter Bus-Betriebe, Halberstädter Verkehrs-GmbH und der Verkehrsgesellschaft Südharz im Landkreis Harz.

Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt als Fahrausweis ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und Aushändigung des Meldescheins bis einschließlich zum Tag der Abreise.

Informationen zum Streckennetz, Preisen und Gültigkeit: weiterlesen ........

Für das Harzer Urlaubs-Ticket gelten zusätzlich die Durchführungsbestimmungen. 

Durchführungsbestimmungen 

Neben den allgemeinen Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen gelten für die Nutzung des Harzer Urlaubs-Tickets (HATIX) folgende Bedingungen:

1. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt auf den Linien der HVB,
Q-Bus, HBB, HVG und VGS im Landkreis Harz, ausgeschlossen sind Sonderbusse, Anrufsammeltaxi (AST), Anruflinientaxi (ALT), DB Regio, Veolia Verkehr und Harzer Schmalspurbahnen.

2. Das Harzer Urlaubs-Ticket ist nur in Kombination mit dem vollständig ausgefüllten Meldeschein gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.

3. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt ausschließlich für die Beförderung von Personen und Sachen, nicht für die kostenlose Mitnahme von Hunden.

4. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf dem Harzer Urlaubs-Ticket namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn das Harzer Urlaubs-Ticket als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.

5. Das Harzer Urlaubs-Ticket ist nicht übertragbar.

6. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsunternehmen sowie deren Grenzen und dem HATIX-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Tourist-Informationen, Kurverwaltungen oder im Internet unter www.hatix.info. Führt Ihre Fahrt über das HATIX-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im HATIX-Gebiet zu entrichten.

7. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von
40,- € zu entrichten.

Kontakt und weitere Informationen:

Harz AG - Initiative Wachstumsregion

Frau Kati Müller
Dornbergsweg 2
38855 Wernigerode
Tel.: 03943 935 681
Fax: 03943 935820
km@harz-ag.de

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E-Mail: info[at]stadt-wernigerode.de

Internet:
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www.wernigerode.eu

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